MOG: § 8 Abs 2 Z 10
VO (EG) 73/2009 : Art 41 Abs 2
Der Zahlungsanspruch für die einheitliche Betriebsprämie 2009 nach § 8 Abs 2 Z 10 MOG 2007 an einen Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, setzt ua für die Anerkennung als "Neueinsteiger" bzw für die Berechnung der zuzuteilenden Zahlungsansprüche voraus, dass mindestens 4 ha beihilfefähige Flächen vorhanden sein müssen, für die bislang keine Zahlungsansprüche zugeteilt wurden.