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Verletzung von Informationspflichten nach dem BörseG durch Veröffentlichung in einer anderen Sprache als Deutsch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/445ÖStZB 2011, 680 Heft 23 v. 1.12.2011

BörseG §§ 48, 82, 85, 86

§ 85 Abs 1 BörseG regelt keine selbstständige Informationspflicht, sondern normiert, in welcher Sprache "die vorgeschriebenen Informationen" zu veröffentlichen sind. § 85 Abs 1 bezieht sich somit auf Informationsverpflichtungen

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