EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6, § 20 Abs 1 Z 1
UStG 1994: § 2 Abs 1, § 12 Abs 2 Z 2 lit a
1. Auch bei Aufwendungen einer Personengemeinschaft (Miteigentumsgemeinschaft) ohne betriebliche Einkünfte im Zusammenhang mit der Errichtung eines an Miteigentümer vermieteten Wohnhauses handelt es sich um Kosten des Haushaltes und der Lebensführung der Miteigentümer. Ausgehend davon kann mangels Unternehmereigenschaft der Miteigentumsgemeinschaft für das für die Privatnutzung der Miteigentümer errichtete Gebäude im Grunde des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 kein Vorsteuerabzug gewährt werden.