EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2 und 3 lit a, § 106 Abs 1
Wird die Familienbeihilfe der alleinerziehenden Mutter eines behinderten Kindes mit eigenem Hausstand nicht ihr sondern dem Kind gewährt, hat sie auch dann keinen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn ihr im betreffenden Jahr ein Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag zugestanden ist.