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Geb-Pflicht eines mittels E-Mails ausgetauschten Bestandvertrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/292ÖStZB 2011, 473 Heft 17 v. 1.9.2011

GebG: §§ 5, 11 Abs 2, §§ 15, 16, 17, 18, 33 TP 5 Abs 1

Der Abschluss eines Bestandvertrages durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig iSd GebührenG.

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