GebG: §§ 5, 11 Abs 2, §§ 15, 16, 17, 18, 33 TP 5 Abs 1
Der Abschluss eines Bestandvertrages durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig iSd GebührenG.
GebG: §§ 5, 11 Abs 2, §§ 15, 16, 17, 18, 33 TP 5 Abs 1
Der Abschluss eines Bestandvertrages durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig iSd GebührenG.