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Kein Werbungskostenabzug von durch Arbeitsvertrag auferlegten Pensionsbeiträgen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/289ÖStZB 2011, 471 Heft 17 v. 1.9.2011

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 4 lit a, § 18 Abs 1 Z 2

Beruht die Verpflichtung zur Entrichtung von Pensionsbeiträgen auf einer freiwilligen Aufnahme dieser Regelung in einen Arbeitsvertrag, sind diese Beiträge nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzbar.

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