EStG 1988: § 22 Z 2, § 25
BAO §§ 24, 167 Abs 2
Ist ein StPfl wirtschaftlicher Eigentümer der von Treuhändern gehaltenen Anteile an einer GmbH, bezieht er als Dienstnehmer der GmbH keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sondern Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit