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Ersatzleistungen für Substanzverluste von Bestandobjekten nicht steuerbar; buchmäßiger Nachweis und Entstehen der USt-Schuld bei Ausfuhrlieferungen unter dem UStG 1972

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/161ÖStZB 2009, 148 Heft 7 v. 1.4.2009

EStG 1988: § 28 Abs 1

UStG 1972: § 7 Abs 1, § 19 Abs 2 Z 1

1. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle, des vermieteten Objektes (Gebäude), keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt. Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverluste nicht steuerbar. Eine Wertminderung des Bestandobjektes kann zwar in ihrer konkreten Höhe erst in der Zukunft sichtbar werden, aber dennoch bereits vorher eingetreten sein.

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