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Aussetzung eines GetrSt-Verfahrens im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob die Getränkeabg wirtschaftlich von einem anderen getragen wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/23ÖStZB 2009, 28 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Krnt LAO: §§ 188a, 213 Abs 1

BAO § 281 Abs 1

1. Bei der Beurteilung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung des § 188a Krnt LAO, dass die Abg wirtschaftlich von einem anderen als dem AbgPfl getragen worden ist, handelt es sich nicht um eine Sachverhaltsfrage, sondern um eine Rechtsfrage.

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