Krnt LAO: §§ 188a, 213 Abs 1
BAO § 281 Abs 1
1. Bei der Beurteilung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung des § 188a Krnt LAO, dass die Abg wirtschaftlich von einem anderen als dem AbgPfl getragen worden ist, handelt es sich nicht um eine Sachverhaltsfrage, sondern um eine Rechtsfrage.