vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn des Fristenlaufes für die Verjährung der AbgFestsetzung im Zusammenhang mit der Beurteilung einer Beteiligung als Liebhaberei und einer vorläufigen AbgFestsetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/17ÖStZB 2009, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

BAO §§ 200, 207 Abs 2, § 208 Abs 1 lit d, § 209 Abs 3

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 5

1. Hat die Beh im AbgFestsetzungsverfahren keine Feststellungen darüber getroffen, wann und durch welche Fakten im Tatsachenbereich die für die ursprüngliche vorläufige Veranlagung maßgebliche Ungewissheit über den Charakter einer Beteiligung als Einkunftsquelle oder Liebhaberei weggefallen sei, kann der Beginn des Fristenlaufes nach § 208 Abs 1 lit d BAO nicht bestimmt werden, weil dies Feststellungen darüber bedarf, wann und "durch welche Fakten" die Ungewissheit weggefallen ist. Ungewissheit iSd § 200 BAO ist eine solche im Tatsachenbereich (vgl Ritz, BAO³, § 200 Tz 1). § 208 Abs 1 lit d BAO stellt auf den tatsächlichen Wegfall der Ungewissheit ab (vgl Stoll, BAO, 2178).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte