Wirtschaftliches Eigentum an einem vom Bund betriebenen, auf Gemeindegrund einer Stadtgemeinde befindlichen Schulgebäude, das im Auftrag der Stadtgemeinde als Leasinggeber von einer Leasingnehmerin saniert wurde
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/16ÖStZB 2009, 20 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009