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Unterbrechung der Verjährungsfrist im ESt-Festsetzungsverfahren durch Vorhalte im FinStrVerf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/18ÖStZB 2009, 23 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

BAO §§ 207, 209, 323 Abs 18

1. Das für die Erhebung der ESt zuständige FA verliert seine Eigenschaft als AbgBeh iSd § 49 Abs 1 BAO nicht dadurch, dass es zugleich seine Zuständigkeit nach § 58 FinStrG wahr-

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