MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 15
1. Art 15 Nr 2 der Sechsten RL steht der MWSt-Befreiung einer Ausfuhrlieferung ins Drittland nicht entgegen, wenn zwar die Voraussetzungen für eine derartige Befreiung nicht vorliegen, der StPfl dies aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns infolge der Fälschung des vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweises nicht erkennen konnte. Es wäre offenkundig unverhältnismäßig, einem StPfl anzulasten, dass durch betrügerische Machenschaften Dritter, auf die er keinen Einfluss hat, Steuereinnahmen entgehen.