vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Reverse-Charge darf Vorsteuerabzug nicht wegen schlichter Formfehler (Verletzung von Aufzeichnungspflichten) versagt werden

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2009/262ÖStZB 2009, 282 Heft 11 v. 2.6.2009

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 18, Art 22

1.1. Nach der nationalen italienischen Regelung wurde im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts an die Einhaltung einer Ausschlussfrist geknüpft, die kürzer ist als die Frist der Steuerverwaltung für die Erhebung der MWSt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte