MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 17
1. Die Holdingges war zunächst nicht Unternehmer, weil sie keine andere Tätigkeit als das Halten einer Beteiligung ausübte. Im Jahr 1989 verkaufte sie ihre Beteiligung. Im Jahr 1992 ergab sich ein Streit mit dem Käufer über die Höhe der Kaufpreisforderung. Im Zusammenhang mit diesem Streit holte die Holdingges Rechtsberatung ein und wollte in der Folge dafür Vorsteuern geltend machen. Später, nämlich im Jahr 1993, begann die Holdingges mit einer unternehmerischen Tätigkeit. Bei dieser Sachlage steht der Vorsteuerabzug für die Rechtsberatungskosten nicht zu.