WAO: §§ 7, 54, 171
1. Für den Bereich der WAO steht eine rechtskräftige Bestätigung des Ausgleichs des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung des Vertreters für die die Ausgleichsquote übersteigenden AbgSchulden nicht entgegen.
WAO: §§ 7, 54, 171
1. Für den Bereich der WAO steht eine rechtskräftige Bestätigung des Ausgleichs des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung des Vertreters für die die Ausgleichsquote übersteigenden AbgSchulden nicht entgegen.