Stmk KanalAbgG: §§ 2, 4
Stmk LAO: §§ 95, 156 ff, 158a Abs 1
1. Gegen die Vorschreibung des einmaligen Kanalisationsbeitrages pro Baulichkeit und nicht pro Liegenschaft bestehen keine Bedenken, falls die Baulichkeit, für die die Vorschreibung erfolgt, hinreichend individualisiert ist. Die Art der Ausführung eines Gebäudes ist für die Entstehung des AbgAnspruches nach § 2 Stmk KanalAbgG 1955 unerheblich.