ESt, KSt
EG: Art 43
Nach der zu prüfenden deutschen Regelung waren Teilwertabschreibungen von Beteiligungen an inländischen Tochterges ohne Einschränkung bei der Ermittlung des stpfl Gewinns der in Deutschland unbeschränkt stpfl Mutterges zu berücksichtigen. Gleichartige Teilwertabschreibungen von Beteiligungen an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Tochterges waren hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen (etwa wenn die ausländische Tochterges „aktive“ Tätigkeiten in einem anderen Bereich als dem Fremdenverkehr entfaltet). Eine solche Regelung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Die steuerliche Situation einer in Deutschland ansässigen Mutterges, die eine Tochterges in einem anderen