KSt, ESt
EG: Art 43, 49, 56
1. Im UK bestand eine Regelung, wonach für eine gebietsansässige Ges die Möglichkeit beschränkt war, Zinsen auf ein Darlehen abzuziehen, das von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Mutterges gewährt wurde (Beschränkung im Wege der Umqualifizierung der Zinszahlungen in Gewinnausschüttungen), während die gebietsansässige Ges dieser Beschränkung nicht unterworfen war, wenn das Darlehen von einer im Inland ansässigen Mutterges gewährt wurde.