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Deutsches Verbot einer Zusammenveranlagung, wenn Ehefrau in Österreich steuerfreies Karenzgeld bezieht, verstößt gegen Niederlassungsfreiheit

Europäischer GerichtshofÖStZB 2008/124ÖStZB 2008, 140 Heft 6 v. 17.3.2008

ESt

EG: Art 43

1. In Deutschland gibt es bei der ESt eine Zusammenveranlagung von Eheleuten, wenn diese unbeschränkt stpfl sind. Die Zusammenveranlagung ist auch möglich, wenn ein Ehepartner im EU/EWR-Ausland wohnt, die gemeinsamen Einkünfte aber zumindest zu 90 % der deutschen ESt unterliegen (oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte einen Geringfügigkeitsbetrag nicht übersteigen).

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