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Bemessungsgrundlage für eine Kanalanschlussgeb bei einem Bürohaus mit Parkdeck

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/118ÖStZB 2008, 131 Heft 5 v. 3.3.2008

Tir KanalanschlussGebV: §§ 2, 3, 4

TBO: § 3 Abs 2, § 20

Die Vorgangsweise, sämtliche Geschoße eines „Bürohauses mit Parkdeck“ unabhängig von ihrer baulichen Gestaltung in die Berechnung der für die Bemessung der Kanalanschlussgeb maßgebenden Baumasse einzubeziehen, ist unrichtig. Nach § 20 TBO ist die Baumasse nämlich geschoßweise aus dem umbauten Raum eines Gebäudes zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass geprüft werden muss, ob die einzelnen Geschoße jeweils überwiegend umschlossen sind.

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