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Kein Verzicht auf Wasserbezugsgeb durch privatrechtliche Vereinbarung mit einer Gemeinde

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/117ÖStZB 2008, 131 Heft 5 v. 3.3.2008

WasserGebO d Stadtgemeinde Schärding: §§ 8, 9

FAG: § 15 Abs 1 Z 15, § 16 Abs 3 Z 4

In der Bestimmung des § 8 der WasserGebOrdnung der Stadtgemeinde Schäding, wonach durch diese VO privatrechtliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden, ist keine ausreichende Ermächtigung zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge über einen Verzicht auf die Vorschreibung von Wasserbezugsgeb zu erblicken.

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