Tir VerkAufschlAbG: §§ 7, 9
Ein Parkhaus iSd Tir VerkAufschlAbgG ist auch dann als aufschließungsabgpfl Gebäude zu qualifizieren, wenn der Anteil der Öffnungen an der Gesamtfassadenfläche mehr als 60 % beträgt.
VwGH 20. 3. 2007, 2004/17/0098
Tir VerkAufschlAbG: §§ 7, 9
Ein Parkhaus iSd Tir VerkAufschlAbgG ist auch dann als aufschließungsabgpfl Gebäude zu qualifizieren, wenn der Anteil der Öffnungen an der Gesamtfassadenfläche mehr als 60 % beträgt.
VwGH 20. 3. 2007, 2004/17/0098