Stmk KanalAbgG: §§ 4, 7, 8
1. Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages in der Steiermark sind die verbaute Grundfläche (in m2) und die Geschossanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschosses kommt es nach dem Gesetz nicht an (vgl zuletzt E 4. 9. 2003, 2002/17/0239).