Einkommensteuer
EG: Art 43, Art 56
1. Gewinne eines in Deutschland Ansässigen aus einer in Belgien gelegenen Betriebsstätte (bzw KG) sind nach dem DBA Deutschland/Belgien in Deutschland von der ESt befreit. Für den Fall, dass die in Belgien erzielten Gewinne nach belgischem Steuerrecht mit weniger als 30 % besteuert werden, normiert jedoch das deutsche AStG, dass diese Gewinne ungeachtet des DBA in Deutschland (nicht befreit, sondern) einkommensteuerpflichtig sind, wobei aber die in Belgien erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Diese deutsche Regelung verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.