Körperschaftsteuer
EG: Art 43, 48
1. Nach finnischem Steuerrecht kann eine Tochterges einen an die Mutterges gezahlten Konzernbeitrag als Betriebsausgabe absetzen, wenn die Zahlung bei der Mutterges als Betriebseinnahme versteuert wird. Bei nicht in Finnland ansässigen Mutterges ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Die finnische steuerliche Behandlung der Tochterges ausländischer Mutterges ist daher weniger vorteilhaft als die der Tochterges finnischer Mutterges.