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Deutsche Beschränkung des Sonderausgabenabzuges für Schulgeld auf im Inland gelegene Schulen gemeinschaftsrechtswidrig.

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2008/512ÖStZB 2008, 636 Heft 22 v. 17.11.2008

Einkommensteuer

EG: Art 18, 39, 43 und 49

1. Nach dem deutschen EStG kann der StPfl als Sonderausgabe das Schulgeld absetzen, das er für sein Kind zahlt, welches eine Privatschule besucht. Die Absetzbarkeit ist allerdings generell ausgeschlossen, wenn die Privatschule nicht in Deutschland gelegen ist; dieser Ausschluss verstößt gegen Gemeinschaftsrecht.

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