Einkommensteuer
EG: Art 18, 39, 43 und 49
1. Nach dem deutschen EStG kann der StPfl als Sonderausgabe das Schulgeld absetzen, das er für sein Kind zahlt, welches eine Privatschule besucht. Die Absetzbarkeit ist allerdings generell ausgeschlossen, wenn die Privatschule nicht in Deutschland gelegen ist; dieser Ausschluss verstößt gegen Gemeinschaftsrecht.