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Keine Gleichheitswidrigkeit der Besteuerung der Vergleichssummen bei den sonstigen Bezügen

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2008/506ÖStZB 2008, 630 Heft 22 v. 17.11.2008

B-VG Art 7 Abs 1

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit a

1. Keine Gleichheitswidrigkeit des § 67 Abs 8 lit a EStG 1988 idF Betriebliches MitarbeitervorsorgeG, BGBl I 2002/100.

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