B-VG Art 7 Abs 1
BewG 1955: §§ 23, 53 Abs 6
1. Keine Gleichheitsbedenken bestehen gegen das System der Einheitsbewertung im BewG als solches. Mögliche Verfassungswidrigkeit ergeben sich erst als Folge des Anknüpfens weiterer Rechtsfolgen, zB Steuerfolgen, an die Einheitswerte.