Sbg TourismusG: § 2 Abs 1, § 30
Sbg LAO: § 24
1. Eine Tankstelle, die einem Mineralölunternehmen gehört, begründet für dieses eine Betriebsstätte, selbst wenn sie von einem Tankwart betreut wird, der selbst ein Unternehmerrisiko trägt und daher steuerlich als selbstständiger Unternehmer zu behandeln ist, soweit eine gewisse Abhängigkeit des Vertreters vom Vertretenen besteht und Einrichtungen vorliegen, die dem Auftraggeber gehören.