vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 19/2008

Heft 19 v. 1.10.2008

Erkenntnisse des VwGH

  1. Kein vorläufiger B über Einkunftsquelleneigenschaft einer nebenberuflichen gewerblichen Tätigkeit im Falle bloßer Ungewissheit der Umsatzentwicklung
  2. Verfall einer vom Rechtsanwalt für Klienten gestellten Kaution keine Betriebsausgaben
  3. Teilwertberechnung bei einer Apothekenkonzession
  4. Doppelte Haushaltsführung nach Wohnsitzbegründung in der kleinen Wohnung der Lebensgefährtin und Bezug einer größeren Wohnung am Arbeitsort; absetzbares Teil-Tageszeitungsabonnement
  5. Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit bei Minderheitsgesellschafter-Gf
  6. Besteuerung einer schweizerischen Pensionsabfindung aus einer betrieblichen Pensionskasse und Dienstnehmerfreizügigkeit
  7. Schätzung von als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder
  8. Keine Lehrlingsausbildungsprämie im Falle des Vorliegens von Liebhaberei
  9. Keine Beschränkung des Handels-, Kapital- und Zahlungsverkehrs durch Gerichtsgeb (hier im Wechselmandatsverfahren)
  10. KESt-Haftung eines Gf für die unter seinem Rechtsvorgänger bewirkten verdeckten Gewinnausschüttungen
  11. KESt-Hinterziehung durch eine Bank, deren Direktor in Kenntnis der Deviseninländereigenschaft eines Kunden dessen Veranlagung als kapitalertragsteuerfrei durchführen ließ
  12. Berücksichtigung von Lizenzgeb bei Ermittlung des Zollwerts; Ausspruch über die Höhe der AbgSchuld in einem BerufungsB

Erkenntnisse des EuGH

  1. Deutsche Milchquoten-Verkaufsstellen nicht mehrwertsteuerpflichtig
  2. Leistungsort der Testamentsvollstrecker ist der Unternehmerort
  3. Einräumung der Berechtigung zur Nutzung des Seegebiets gilt als Vermietung
  4. Einräumung eines Fischereirechts ist keine Vermietung/Verpachtung von Grundstücken
  5. USt-Befreiung für Vercharterung von auf hoher See eingesetzten Schiffen
  6. Ungarische lokale UnternehmenSt "helyi iparuzési adó" nicht im Widerspruch zu Art 33 der Sechsten RL