vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf mündliche Berufungsverhandlung ohne Antrag in der Berufung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/359ÖStZB 2008, 458 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

BAO § 284 Abs 1

Verabsäumt es ein Berufungswerber, in der Berufung die Durchführung der mündlichen Verhandlung zu beantragen, hat er kein subjektives Recht auf amtswegige Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl E 13. 10. 1993, 91/13/0058, VwSlg 6.821/F).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte