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Keine Befreiung von der AbgHaftung eines handelsrechtlichen Gf durch Übertragung seiner Agenden auf einen "faktischen" Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/353ÖStZB 2008, 455 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

BAO §§ 9, 20, 80

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