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AbgHaftung des Gf bei Uneinbringlichkeit der Abg wegen mangelnder Kontrolle der die AbgBelange wahrnehmenden, die Ges beherrschenden Personen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/352ÖStZB 2008, 454 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

BAO §§ 9, 80

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