KommStG §§ 2, 3 Abs 3
PostSpG § 7
Dass § 2 KommStG 1993 in seiner für den Streitzeitraum geltenden Fassung vor dem BGBl I 2000/142 keine Sonderregelung für "zur Dienstleistung zugewiesene" oder "zur Arbeitsleistung überlassene" Personen enthielt, stand der KommSt-Pflicht der Arbeitslöhne der für die PSK tätigen Bundes- oder Vertragsbediensteten des Bundes vor dem 1. 1. 1997 nicht entgegen.