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Familienbeihilfenanspruch im Falle, dass das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/349ÖStZB 2008, 450 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

FLAG § 2 Abs 2, §§ 2a, 7, 10 Abs 2

1. Die Regelung des § 10 Abs 2 FLAG nimmt keine Anspruchsreihung dahin gehend vor, dass nach den Verhältnissen am Monatsbeginn zu entscheiden wäre, wem der Anspruch auf

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