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Gestellung von Lehrkräften von einer Unterrichtseinrichtung an eine andere

Europäischer GerichtshofÖStZB 2008/213ÖStZB 2008, 279 Heft 10 v. 15.5.2008

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 13

1. Eine Unterrichtseinrichtung stellte einige seiner Lehrer anderen Unterrichtseinrichtungen (Zieleinrichtungen) zur Verfügung, bei denen diese Lehrer unter der Verantwortung der jeweiligen Zieleinrichtung Unterricht erteilten. Der Zieleinrichtung oblag es, die Aufgaben des betreffenden Lehrers zu bestimmen. Das Gehalt des jeweiligen Lehrers wurde weiterhin von der ersten Unterrichtseinheit gezahlt. Die Zieleinrichtung musste es ohne Aufschlag erstatten. Strittig ist, ob diese Gestellung mehrwertsteuerpflichtig ist.

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