MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 13
1. Der Verkäufer eines Gebäudes hatte sich dem Käufer gegenüber verpflichtet, das verkaufte Gebäude noch zu renovieren. Der Verkäufer schloss in der Folge mit einem Unternehmer einen Vertrag, in welchem der Unternehmer entgeltlich die Verpflichtung zur Renovierung übernahm und damit den Verkäufer von dieser Verpflichtung entband. Diese entgeltliche Übernahme der Renovierungsverpflichtung stellt einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar.