MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 13
1. Die im Werkvertrag erbrachte Unterrichtstätigkeit an einer Volkshochschule kann unter die USt-Befreiung nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j der Sechsten RL fallen, wonach „von Privatlehrern erteilte[r] Schul- und Hochschulunterricht“ von der Steuer befreit ist.