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Keine Haftung eines nachfolgenden Gf für „alte“ Lohnsteuer, sowie für vor Übernahme der Gf-Funktion fällig gewordene Abgaben für die ein unerledigtes Zahlungserleichterungsansuchen vorliegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/181ÖStZB 2007, 235 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

wegen voller Auszahlung von Arbeitslöhnen nach Übernahme der Gf-Ffunktion bzw Nichtentrichtung der von einer Vollstreckungssperre nach § 230 BAO betroffenen Abgaben

BAO §§ 9, 80

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