wegen voller Auszahlung von Arbeitslöhnen nach Übernahme der Gf-Ffunktion bzw Nichtentrichtung der von einer Vollstreckungssperre nach § 230 BAO betroffenen Abgaben
BAO §§ 9, 80
wegen voller Auszahlung von Arbeitslöhnen nach Übernahme der Gf-Ffunktion bzw Nichtentrichtung der von einer Vollstreckungssperre nach § 230 BAO betroffenen Abgaben
BAO §§ 9, 80