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Unzulässige erfolgsneutrale Ausbuchung einer Schuld, die im Rahmen einer freundschaftlichen Geschäftsbeziehung von einem Bürgen eingelöst und in der Folge für uneinbringlich erachtet wurde;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/161ÖStZB 2007, 207 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

Aufwendungen für den Golfsport sind keine Betriebsausgeben für ein den Betriebsgegenstand der Film- und Videoproduktion aufweisendes Unternehmen, auch wenn es sich an einem Golfsportunternehmen beteiligt

EStG 1988: § 4 Abs 1, § 6 Z 3

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