Aufwendungen für den Golfsport sind keine Betriebsausgeben für ein den Betriebsgegenstand der Film- und Videoproduktion aufweisendes Unternehmen, auch wenn es sich an einem Golfsportunternehmen beteiligt
EStG 1988: § 4 Abs 1, § 6 Z 3
Aufwendungen für den Golfsport sind keine Betriebsausgeben für ein den Betriebsgegenstand der Film- und Videoproduktion aufweisendes Unternehmen, auch wenn es sich an einem Golfsportunternehmen beteiligt
EStG 1988: § 4 Abs 1, § 6 Z 3