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Einkommensteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Aufgabegewinnes aus der Übernahme des Betriebsgebäudes aus dem Betriebsvermögen anlässlich der Betriebsaufgabe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/162ÖStZB 2007, 209 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

EStG 1988: § 4 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 6, § 24 Abs 3

BewG § 10 Abs 2

Als einkommensteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Aufgabegewinnes aus der Übernahme des Betriebsgebäudes und einer Garage aus dem Betriebsvermögen anlässlich der Betriebsaufgabe bzw für die Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dieser Objekte kann nur der (netto) Wert der Entnahme ohne die auf diese entfallende USt herangezogen werden.

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