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Voraussetzungen für den Anspruch auf EG-Mutterkuhprämien

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/100ÖStZB 2007, 140 Heft 5 v. 1.3.2007

VO (EG) 1999/1254 : Art 3, 6, 7, 20, 23

1. Die Gewährung von Direktzahlungen nach den Best der Art 3 bis Art 25 der VO (EG) 1999/1254 iVm der VO (EG) 1999/2342 (Mutterkuhprämien) an einen Erzeuger, gegen den ein aufrechtes rechtskräftiges Tierhalteverbot besteht, kommt nicht in Betracht.

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