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Nachweiserfordernis für die Mittelaufbringung erbrachter Unterhaltsleistungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/93ÖStZB 2007, 130 Heft 5 v. 1.3.2007

FLAG § 2 Abs 2

Für den Anspruch auf Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder ist entscheidend und nachzuweisen, dass der Anspruchswerber im antragsggstdl Zeitraum zumindest die Hälfte der Lebenshaltungskosten der Enkelkinder getragen hat (§ 2

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