EStG 1988: § 108e Abs 2
Weist ein Glas- bzw Gewächshaus eine Nutzfläche von mehreren Tausend Quadratmetern auf, wobei es auf bis in frostfreie Tiefe reichenden Betonfundamenten, wenn auch bloß auf sog Punktfundamenten, errichtet wurde, ist von einem Gebäude auszugehen, für das keine Investitionszuwachsprämie in Anspruch genommen werden kann.