EStG 1988: § 108e
BAO §§ 22, 24
1. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie sind für jedes Steuersubjekt (bzw die Mitunternehmerschaft als Gewinnermittlungssubjekt) getrennt zu beurteilen. Für eine „Konzernbetrachtung“ gibt das Gesetz keine Handhabe.