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Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung nach Ehescheidung; Abänderung von abgeleiteten B nach Aufhebung von Grundlagen-B auch in Belangen, die über den Änderungsgrund hinausreichen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/84ÖStZB 2007, 114 Heft 5 v. 1.3.2007

EStG 1988: § 16 Abs 1

BAO § 295

1. Werbungskosten aus doppelter Haushaltsführung am Familienwohnsitz und am Ort der Berufsausübung können auch dann berechtigt sein, wenn die Ehe des StPfl durch Scheidung aufgelöst wurde, dieser auf Drängen der Kinder sich aber weiterhin auch am Familienwohnsitz aufhält.

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