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Mietzinsvorauszahlung idR keine zu den Anschaffungskosten des Mietrechts zählende Sonderzahlung, für die ein IFB geltend gemacht werden könnte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/83ÖStZB 2007, 112 Heft 5 v. 1.3.2007

EStG 1988: § 10 Abs 1

1. Zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes kann jedenfalls nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt zählen, während die Gegenleistung für die laufende Nutzungsüberlassung nicht als Anschaffungskosten des Rechts auf entgeltliche Nutzung qualifiziert werden darf.

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