Wenn einem (mit Grundstückserträgen) beschränkt Einkommensteuerpflichtigen, der im betreffenden Staat nicht sozialversicherungspflichtig ist, keine einkommensteuerliche Ermäßigung für Sozialversicherungsbeiträge gewährt wird,
Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2007/79ÖStZB 2007, 100 Heft 4 v. 15.2.2007
liegt darin kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit